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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 13/07 |
§§: | StBerG § 37 a Abs. 2, StBerG § 35 Abs. 4 |
Schlagwörter | Steuerberaterprüfung, Eignungsprüfung, Zulassung |
Rechtsfrage: | Kann ein in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft als Steuerberater Tätiger zur Eignungsprüfung nach § 37 a Abs. 2 StBerG dann noch zugelassen werden, wenn er die Steuerberaterprüfung nach § 37 StBerG zweimal ohne Erfolg wiederholt hat? - Setzt die Zulassung zur Eignungsprüfung voraus, dass der Interessent das Diplom, das in einem anderen Mitgliedstaat als Deutschland zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt, in diesem Mitgliedstaat erworben hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 73/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 30 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.04.2008 |
Erledigungs-Az: | VII R 13/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 25 81 |