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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1563/05 (BVerfG)
§§: UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 9, Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Anhang H, UStR 2005 Abschn. 171 Abs. 3
Schlagwörter Heilbad, Krankheit, Sauna, Umsatzsteuer, Fitnessstudio, EG, Verfassung, ermäßigter Steuersatz
Rechtsfrage: Kein ermäßigter Steuersatz für Nutzung einer Sauna im Fitnessstudio. - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 12.05.2005
Vorinstanz/AZ: V R 54/02
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 209 S. 171
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 30 44
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 04.07.2006
Erledigungs-Az: 1 BvR 1563/05
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen