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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 18/08 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6
Schlagwörter Wohnung, Leerstandszeiten, Einkünfteerzielungsabsicht, Vermietungsabsicht
Rechtsfrage: Leerstehende Wohnung: Wann ist bei einer drei Wohnungen umfassenden Immobilie, von denen die größte Wohnung mit rd. 286 qm eigengenutzt wird, von einem den Werbungskostenabzug eröffnenden ernsthaften und nachhaltigen Bemühen, die beiden anderen (rd. 58 und 68 qm großen, mehr als sechs Jahre leer stehenden) Wohnungen zu vermieten, auszugehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 08.04.2008
Vorinstanz/AZ: 13 K 1896/05 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 37 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.05.2009
Erledigungs-Az: IX R 18/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 29 41