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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 21/17 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 2, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 6 Abs. 5 Satz 1, EStG § 6 b, AO § 42 |
Schlagwörter | Gewerblicher Grundstückshandel, Fremdvergleich, Gestaltungsmissbrauch, Nahe Angehörige, Zurechnung, Rücklage |
Rechtsfrage: | Wem ist ein Gewerbebetrieb (gewerblicher Grundstückshandel in Gestalt einer Baulandvermarktung) zuzurechnen, wenn die wirtschaftlichen Grundlagen hierfür (Grundstücke) von einem Angehörigen (Landwirt) zivilrechtlich wirksam, aber u.U. nicht fremdüblich übertragen wurden und dieser aufgrund der Übertragung eine Rücklage nach § 6 b EStG bilden will? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.07.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 11029/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 01 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.07.2019 |
Erledigungs-Az: | X R 21-22/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 00 40 |