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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 28/08 (BFH) |
§§: | EStG § 35 a Abs. 2 Satz 1, EStG § 35 a Abs. 2 Satz 3 |
Schlagwörter | Haushaltsnahe Dienstleistung, Betreuungsdienst, Seniorenwohnanlage, Heimunterbringung, Nachweis, Steuerermäßigung |
Rechtsfrage: | Können Bewohner eines Wohnstifts, die dort über eine eigene Wohnung verfügen, für haushaltsnahe Dienstleistungen (auch für das Vorhalten eines Betreuungsdienstes) des Heimbetreibers aufgrund eines Heimvertrags die Steuerermäßigung des § 35 a EStG anhand einer den Anteil am Gesamtaufwand prozentual schätzenden Kostenaufstellung in Anspruch nehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 05.05.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 175/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 29 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.01.2009 |
Erledigungs-Az: | VI R 28/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 10 13 |