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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 21/13 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 Satz 1, EStG § 21
Schlagwörter Arbeitszimmer, Privatnutzung, Aufteilungsverbot, Vermietung und Verpachtung
Rechtsfrage: Setzt ein häusliches Arbeitszimmer eine (nahezu) ausschließliche Nutzung zu beruflichen (betrieblichen) Zwecken voraus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 15.05.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 1242/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 24 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.02.2016
Erledigungs-Az: IX R 21/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 14 92