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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 1/04
§§: InvZulG § 5 Abs. 4 Nr. 2, InvZulG § 2 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Verbleiben, Strukturwandel, Betriebsstätte, Investitionszulage
Rechtsfrage: Verbleiben bei Strukturwandel: Sind nach einem Strukturwandel von einem Handelsbetrieb in einen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes die Verbleibensvoraussetzungen für Wirtschaftsgüter eingehalten, die für das Handelsgewerbe angeschafft worden waren? Bei betriebsstättenbezogener Auslegung von § 5 Abs. 4 InvZulG (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2003, 362) wären Investitionen einer Betriebsstätte nicht vom Strukturwandel betroffen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 16.10.2003
Vorinstanz/AZ: II 647/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 12 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2006
Erledigungs-Az: III R 1/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 00 11