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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 16/21 (BFH)
§§: AO § 365 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, AO § 110
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Personengesellschaft, Vollbeendigung, Gesamtrechtsnachfolge, Einspruchsfrist, Wiedereinsetzung
Rechtsfrage: Hängt die rechtsschutzgewährende Auslegung des Einspruchs einer vollbeendeten Personengesellschaft bei fehlerhafter Adressierung des angefochtenen Bescheids an diese auch dann davon ab, dass die Vollbeendigung dem Finanzamt bekannt war, wenn Einspruch namens der vollbeendeten Personengesellschaft von deren Komplementärin, die zugleich als Gesamtrechtsnachfolgerin kraft Anwachsung Schuldnerin der Betriebssteuer geworden ist, eingelegt wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 11.03.2020
Vorinstanz/AZ: 4 K 3174/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 08 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.10.2023
Erledigungs-Az: II R 16/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 20 21