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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 52/00
§§: EigZulG § 9 Abs. 2, EigZulG § 19 Abs. 3, EigZulG § 19 Abs. 4
Schlagwörter Bauantrag
Rechtsfrage: Maßgeblicher Zeitpunkt der Bauantragstellung i.S. von § 19 Abs. 3 und 4 EigZulG - Keine Anwendung des § 9 Abs. 2 Satz 2 EigZulG und damit Gewährung des Fördergrundbetrags in Höhe von 5 anstatt 2,5 v.H., wenn der Bauantrag vor dem hierfür maßgeblichen Stichtag 31.12.1996 anstatt bei der gem. § 71 NBauO für die Einreichung zuständigen Gemeinde beim Landkreis als untere Bauaufsichtsbehörde eingereicht worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.10.1999
Vorinstanz/AZ: III 61/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 343
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 51 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.09.2003
Erledigungs-Az: III R 52/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 04 34