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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 3/11 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9, EStG § 52 Abs. 24 a Satz 2, GG Art. 7 Abs. 4 Satz 3 |
Schlagwörter | Sonderausgabe, Schulgeld, Privatschule, Schweiz, Freizügigkeit, EG, EU, Verfassung |
Rechtsfrage: | In den Streitjahren 2002 und 2003 geleistete Schulgeldzahlungen für den Besuch einer privat finanzierten Schule mit Internat in der Schweiz als abziehbare Sonderausgaben. Führt die unmittelbare Anwendung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedern vom 21.6.1999 (sog. Freizügigkeitsabkommen) zum Sonderausgabenabzug? Gleichstellung der Schweiz mit den EU/EWR- Staaten? Keine Prüfung des Sonderungsverbots nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 26.11.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2852/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 10 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.05.2012 |
Erledigungs-Az: | X R 3/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 16 31 |