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Gemeinsames Mehrwertsteuersystem, Sonderregelung für Reisebüros, Konsolidierer von Beherbergungsdienstleistungen, der diese Leistungen im eigenen Namen kauft und ohne zusätzliche Leistungen an andere Gewerbetreibende verkauft

Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer / Verschiedenes
Fundstellen
  1. EuGH 29.06.2023, Rs C-108/22 (ECLI:EU:C:2023:522)
    BFH/NV 2023 S. 1183 (nur Leitsatz)
    DStRE 2023 S. 1253
    HFR 2023 S. 1039
    UR 2023 S. 770
Normen
[AEUV] Art. 267
[RL 2006/112/EG] Art. 306
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: Naczelny Sad Administracyjny (Polen), EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Konsolidierer, Hoteldienstleistungen, Beherbergungsleistungen, Reisebüro
Fachaufsätze
  • LIT 04 77 64 M. Oldiges, NWB 28/2023 S. 1942: EuGH: Weiterverkauf von Hotelkontingenten unterfällt der Sonderregelung für Reiseleistungen - Lit.; M. Ol...
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