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- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Gemeinsames Mehrwertsteuersystem, Sonderregelung für Reisebüros, Konsolidierer von Beherbergungsdienstleistungen, der diese Leistungen im eigenen Namen kauft und ohne zusätzliche Leistungen an andere Gewerbetreibende verkauft
Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer / Verschiedenes
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer / Verschiedenes
Fundstellen
-
EuGH 29.06.2023, Rs C-108/22 (ECLI:EU:C:2023:522)
BFH/NV 2023 S. 1183 (nur Leitsatz)
DStRE 2023 S. 1253
HFR 2023 S. 1039
UR 2023 S. 770
Normen
[AEUV] Art. 267
[RL 2006/112/EG] Art. 306
[AEUV] Art. 267
[RL 2006/112/EG] Art. 306
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: Naczelny Sad Administracyjny (Polen), EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Konsolidierer, Hoteldienstleistungen, Beherbergungsleistungen, Reisebüro
Fachaufsätze
- LIT 04 77 64 M. Oldiges, NWB 28/2023 S. 1942: EuGH: Weiterverkauf von Hotelkontingenten unterfällt der Sonderregelung für Reiseleistungen - Lit.; M. Ol...

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