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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 11/19 (BFH)
§§: AStG § 7 Abs. 6, AStG § 7 Abs. 6 a, AStG § 8 Abs. 1, EStG § 20
Schlagwörter Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuerrecht, Kapitalanlage
Rechtsfrage: 1. Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG: Ist die schweizerische AG, an der die Klägerin zu 30% beteiligt ist, eine sog. Zwischengesellschaft für Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter i.S. des § 7 Abs. 6 a AStG? Fällt der unmittelbare und voll fremdfinanzierte Erwerb von sog. Erlösbeteiligungen durch die Auslandsgesellschaft unter den Begriff "Kapitalanlagecharakter"? - 2. EuGH-Vorlage zur Vorabentscheidung mit Beschluss vom 12.10.2016 I R 80/14 (Az. des EuGH: Rs C-135/17). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 21.10.2014
Vorinstanz/AZ: 6 K 2550/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 05 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.05.2019
Erledigungs-Az: I R 11/19
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: I R 80/14 -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 15 64