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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 52/13 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Berufsausbildung, Ersterwerb, Studium |
Rechtsfrage: | Ist eine erstmalige Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG i.d.F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 noch nicht abgeschlossen, wenn bei einem zeitgleich mit integrierter Berufsausbildung begonnenem Studium bereits der berufliche Abschluss (hier: Steuerfachangestellter), nicht jedoch der Studienabschluss (hier: Bachelor of Arts im Bereich Steuerrecht) erworben wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 15.05.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2949/12 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 02 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.07.2014 |
Erledigungs-Az: | III R 52/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 28 39 |