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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-39/04 (EuGH)
§§: EG Art. 49
Schlagwörter Körperschaftsteuer, Frankreich, Forschungsprojekt, EG, EU, Gemeinschaftsrecht
Rechtsfrage: Verstoßen Art. 244 quater B des Code general des impots (Allgemeines Steuergesetzbuch) und Art. 49 septies H des Anhangs III dieses Codes dadurch, dass sie die Steuervergünstigung für Forschung den in Frankreich durchgeführten Forschungsprojekten vorbehalten, gegen Art. 49? Falls dies zu bejahen ist, ist die in diesen Vorschriften enthaltene Bedingung, dass die Forschungsprojekte in Frankreich durchgeführt werden, nach dem Grundsatz der Kohärenz der Körperschaftsteuer gerechtfertigt und kann sie somit Art. 49 EG einschränken?
Vorinstanz: Tribunal Administratif Dijon
Vorinstanz/Datum: 30.12.2003
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2004 Nr. C 71 S. 16
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 10.03.2005
Erledigungs-Az: Rs C-39/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 17 76