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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-289/17 (EuG) |
| §§: | AEUV Art. 108 |
| Schlagwörter | EG, EU, Beihilfe, Subvention, Nichtigkeit, Frankreich |
| Rechtsfrage: | Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss der Europäischen Kommission vom 2.2.2017 über die Beihilferegelungen SA.26763 2014/C (ex 2012/NN), die Frankreich zugunsten von Busunternehmen in der Region Île-de-France durchgeführt hat, teilweise für nichtig zu erklären, soweit in seinem Art. 1 festgestellt wird, dass die Beihilferegelung "widerrechtlich" durchgeführt wurde, obwohl es sich um eine bestehende Beihilferegelung handelte; - hilfsweise den Beschluss der Europäischen Kommission vom 2.2.2017 über die Beihilferegelungen SA.26763 2014/C (ex 2012/NN), die Frankreich zugunsten von Busunternehmen in der Region Île-de-France durchgeführt hat, teilweise für nichtig zu erklären, soweit in seinem Art. 1 für den Zeitraum vor dem 25.11.1998 festgestellt wird, dass die Beihilferegelung "widerrechtlich" durchgeführt wurde; - der Europäischen Kommission sämtliche Kosten aufzuerlegen. |
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2017 Nr. C 239 S. 50 |
| Erledigendes Gericht: | EuG |
| Erledigungs-Datum: | 12.07.2019 |
| Erledigungs-Az: | Rs T-289/17 |