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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 9/22 (BFH) |
§§: | EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, AO § 42 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Verlust, Kapitalvermögen, Tarif, Missbrauch, Veräußerung |
Rechtsfrage: | Kommt es im Fall einer Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG von TecDax-Zertifikaten an eine GmbH, an welcher der Steuerpflichtige zu 100 % beteiligt ist und die zu einem Verlust aus Kapitalvermögen geführt hat, wobei der Steuerpflichtige mit relativ geringen theoretischen Gewinnchancen, bei hohem Verlustrisiko gehandelt hat, zu einer dem Sinn und Zweck der Regelung des § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG entgegenstehenden Anwendung, wenn dieser Verlust aus dem System der Abgeltungssteuer ausgenommen wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 30.03.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1470/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 15 32 |