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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 10/13 (BFH) |
§§: | EStG 2009 § 20 Abs. 4 a Satz 2, EStG 2009 § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG 2009 § 52 a Abs. 10 Satz 10, EStG 2009 § 32 d Abs. 1 |
Schlagwörter | Barabfindung, Aktie, Tausch, Verstrickung |
Rechtsfrage: | Stellt eine Barabfindung, die anlässlich eines Tausches von bereits steuerentstrickten sog. Altanteilen gezahlt wird, einen steuerbaren Kapitalertrag i.S. von §§ 20 Abs. 4 a Satz 2, 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2009 dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 11.12.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 4059/10 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 520 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 15 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.10.2016 |
Erledigungs-Az: | VIII R 10/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 27 62 |