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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 38/19 (BFH) |
§§: | AO § 191 Abs. 1, AO § 35, AO § 34 Abs. 1, AO § 130 Abs. 1, AO § 125, AO § 69 |
Schlagwörter | Haftung, Faktischer Geschäftsführer, Insolvenz |
Rechtsfrage: | 1. Kann für die insolvenzrechtliche Begründung des Haftungsanspruchs auf die Nichtentrichtung der Steuer nach dem Grundsatz der anteiligen Tilgung bei tatsächlicher Fälligkeit (§ 34 Abs. 1 Satz 2 AO) abgestellt werden, wenn eine Pflichtverletzung i.S. des § 69 AO vorangeht, auf die der Haftungsbescheid aber nicht gestützt ist? - 2. Scheidet eine Haftungsinanspruchnahme aus, weil es sich bei dem Kläger nicht um einen faktischen Geschäftsführer handelt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.09.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 269/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 11 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.01.2021 |
Erledigungs-Az: | VII R 38/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision Steuerpflichtiger: Revision unbegründet - Revision Verwaltung: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils insoweit, als das FG der Klage stattgegeben hat und insoweit Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 09 83 |