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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 2/12 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Neue Tatsache, Steuererklärung, Kenntnis
Rechtsfrage: Ist dem für die Einkommensteuerveranlagung des Besitzunternehmers zuständigen Veranlagungsbezirk die Tatsache, dass eine Betriebsaufspaltung vorliegt, bekannt, wenn sich aus der Einkommensteuererklärung ergibt, dass der Besitzunternehmer Gewinnausschüttungen von der Betriebsgesellschaft bezogen hat, dass sich die Geschäftsadresse der Betriebsgesellschaft unter der Wohnanschrift des Besitzunternehmers befindet und dass der Besitzunternehmer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus diesem Objekt erzielt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 22.11.2011
Vorinstanz/AZ: 10 K 2812/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 04 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.04.2015
Erledigungs-Az: IV R 2/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 20 58