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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 30/01
§§: EStG § 53 Satz 3
Schlagwörter Familienleistungsausgleich, Kindergeld, Anrechnung, Jahresbetrag
Rechtsfrage: Umsetzung der Entscheidung des BVerfG zum Familienleistungsausgleich 1983 bis 1995. Hat bei der Umrechnung des dem Steuerpflichtigen im jeweiligen Veranlagungszeitraum zustehenden Kindergeldes in einen fiktiven Kinderfreibetrag gem. § 53 Satz 3 EStG bei im Verlaufe des betroffenen Veranlagungszeitraums geborenen Kindern auf der Basis des tatsächlich gezahlten, nach Monaten anteiligen Kindergeldes oder auf der Basis des fiktiven Jahresbetrages des Kindergeldes zu geschehen? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 14.06.2000
Vorinstanz/AZ: 1 K 2438/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 80 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.05.2002
Erledigungs-Az: VI R 30, 31/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 09 25