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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-341/20 (EuGH)
§§: RL 2003/96/EG Art. 14 Abs. 1 Buchst. c
Schlagwörter EG, EU, Italien, Verbrauchsteuer, Steuerbefreiung, Kraftstoff, Schifffahrt, Energie, privat
Rechtsfrage: Klage der Europäischen Kommission gegen die Italienische Republik: Die Klägerin beantragt, - festzustellen, dass die Italienische Republik gegen die Verpflichtungen aus Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/96/EG verstoßen hat, indem sie Kraftstoffe, die in der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt verwendet werden, nur dann von der Verbrauchsteuer befreit, wenn diese Wasserfahrzeuge unabhängig von der Art ihrer tatsächlichen Nutzung Gegenstand eines Chartervertrags sind; - der Italienischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Kommission ./. Italien
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 339 S. 4
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 16.09.2021
Erledigungs-Az: Rs C-341/20