
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 72/06 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Behinderung, Lebensunterhalt, Kausalität |
Rechtsfrage: | Reicht es aus, dass die Behinderung (50 % Grad der Behinderung wegen seelischer Verhaltensstörung - Borderline Syndrom) jedenfalls mitursächlich dafür ist, dass das Kind außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten, oder ist nach dem Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG ("wegen") ein einfacher Kausalzusammenhang notwendig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.06.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1565/04 (Kg) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 33 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.05.2009 |
Erledigungs-Az: | III R 72/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 36 21 |