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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 22/08 (BFH) |
§§: | UmwStG § 18 Abs. 4, EStG § 15 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 16 Abs. 2 |
Schlagwörter | Gewerbesteuer, Umwandlung, Veräußerungsgewinn, Laufender Gewinn, Betriebsausgabe |
Rechtsfrage: | Stellt die auf den Gewinn aus der Veräußerung des Betriebs einer formumgewandelten Personengesellschaft gemäß § 18 Abs. 4 Satz 1 UmwStG anfallende Gewerbesteuer Betriebsausgabe beim laufenden Gewinn der Gesellschaft oder Veräußerungskosten beim nach § 16 EStG begünstigten Veräußerungsgewinn dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 23.04.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2802/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 23 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.12.2009 |
Erledigungs-Az: | IV R 22/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 02 62 |