Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-355/16 (EuGH)
§§: AEUV Art. 49, EG Art. 43
Schlagwörter EG, EU, Schweiz, Niederlassungsfreiheit, Selbständiger, Wohnsitzverlegung
Rechtsfrage: 1. Kann das Recht auf Niederlassung als Selbständiger, wie es in den Art. 1 und 4 des Abkommens vom 21.6.1999 und in Art. 12 von dessen Anhang I definiert ist, als gleichwertig mit der Niederlassungsfreiheit angesehen werden, die Personen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, mit Art. 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (jetzt Art. 49 AEUV) gewährleistet wird? - 2. Wäre dann angesichts der Bestimmungen von Art. 16 des Abkommens die auf das Urteil Rs C-470/04 vom 7.11.2006 zurückgehende und damit nach diesem Abkommen ergangene Rechtsprechung im Fall eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats anzuwenden, der seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt hat und sich darauf beschränkt, die Beteiligungen zu behalten, die er an dem Recht dieses Mitgliedstaats unterliegenden Gesellschaften hielt und die ihm einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen dieser Gesellschaften verleihen und es ihm ermöglichen, deren Tätigkeiten zu bestimmen, ohne indessen die Absicht zu äußern, in der Schweiz eine andere selbständige Erwerbstätigkeit als die auszuüben, die er in dem Mitgliedstaat ausgeübt hat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und die in der Verwaltung dieser Beteiligungen besteht? - 3. Sollte dieses Recht nicht gleichwertig mit der Niederlassungsfreiheit sein, wäre es dann so auszulegen, wie es der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil Rs C-470/04 vom 7.9.2006 für die Niederlassungsfreiheit getan hat?
Vorinstanz: Conseil d'État (Frankreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 335 S. 36
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 15.03.2018
Erledigungs-Az: Rs C-355/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 06 51