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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 48/04
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Einkünfteerzielungsabsicht, Werbungskostenabzug, Verkaufsabsicht, Leer stehende Wohnung
Rechtsfrage: Einkünfteerzielungsabsicht bei alternativer Vermietungs-/Verkaufsabsicht: Sind negative Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung, die im Anschluss an eine Dauervermietung wechselnden Großstadtbesuchern überlassen wird, auch dann steuerrechtlich ohne eine Totalüberschussprognose anzuerkennen, wenn diese Wohnung leer steht, aber zur mietweisen Überlassung ständig bereitgehalten wird, der Steuerpflichtige die Wohnung jedoch bei Erzielung eines angemessenen Preises jederzeit verkaufen würde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 11.06.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 265/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 10 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.04.2005
Erledigungs-Az: IX R 48/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 32 03