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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 1/19 (BFH)
§§: AO § 171 Abs. 3, AO § 169
Schlagwörter Ablaufhemmung, Hemmung der Verjährung, Festsetzungsverjährung, Antrag, Insolvenzverwalter, Wirksamkeit
Rechtsfrage: Erfüllt der isolierte Antrag des Klägers als Insolvenzverwalter auf Schätzung eines bestimmten Verlustbetrages ohne weitere sachverhaltsbezogene Darlegungen die Voraussetzung für den Eintritt der Ablaufhemmung i.S. des § 171 Abs. 3 AO, wenn zwar eine Verpflichtung zur Erstellung und Abgabe einer Steuererklärung vorliegt, der Antrag aber nicht zeitgleich oder im Zusammenhang mit der Abgabe einer Steuererklärung gestellt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 27.11.2018
Vorinstanz/AZ: 1 K 488/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 03 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.09.2020
Erledigungs-Az: XI R 1/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 01 14