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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 7/18 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 2
Schlagwörter Veräußerung, Wesentliche Beteiligung, Gegenleistung, Option, Veräußerungserlös
Rechtsfrage: Zur Frage, ob und inwieweit die Einräumung einer Aktienoption (Call-Option) als Bestandteil der Gegenleistung des Käufers von GmbH-Anteilen die Höhe des nach § 17 EStG zu versteuernden Veräußerungserlöses berührt, wenn der Verkäufer die Aktienoption zwar mit Veräußerung erhält, sie aber erst später ausübt und sich der Wert der Basisgröße der Aktien bis dahin (erhöhend) verändert hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 11.10.2017
Vorinstanz/AZ: 11 K 1978/15 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 08 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.02.2020
Erledigungs-Az: IX R 7/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 07 50