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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 6/98
§§: EStG § 63 Abs. 1 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Nr. 2c
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Ausbildungsplatz
Rechtsfrage: Ist die Ausbildungswilligkeit zur Erfüllung des gesetzlichen Tatbestands "Kind ohne Ausbildungsplatz" grundsätzlich durch entsprechende Bescheinigungen über die erfolglose Suche nach einem Ausbildungsplatz nachzuweisen oder glaubhaft zu machen, auch wenn wegen des Schulabbruchs im März und des möglichen Wehr- oder Zivildienstes ab Juli eine Ausbildungsplatzsuche von vornherein aussichtslos gewesen wäre? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.12.1997
Vorinstanz/AZ: III 20/97
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 83/98 - erledigt durch BFH-Urteil vom 14.5.2002 - VIII R 83/98 (NV)