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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 32/96
§§: EStG § 17 Abs. 2, EStG § 17 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1
Schlagwörter Wesentliche Beteiligung, Nachträgliche Anschaffungskosten, Bürgschaft, Abzinsung, Nennwert
Rechtsfrage: Zur Höhe der AK einer wesentliche Beteiligung: Ist der nach Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftsverpflichtung eines Gesellschafters vereinbarte Vergleichsbetrag nur in abgezinster Höhe als nachträgl. AK i.S. des § 17 Abs. 2 u. 4 EStG oder -entsprechend den bilanzrechtlichen Grundsätzen- mit dem Nennwert zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 29.02.1996
Vorinstanz/AZ: 2 K 766/93 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 1034
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.01.1999
Erledigungs-Az: VIII R 32/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 58 45