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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 2/09 (BFH) |
§§: | AO § 237 Abs. 4, AO § 234 Abs. 1, AO § 227, AO § 155 Abs. 2 |
Schlagwörter | Aussetzungszinsen, Erhebung, Unbilligkeit, Erlass |
Rechtsfrage: | Ist das Finanzamt verpflichtet auf Aussetzungszinsen ganz oder teilweise zu verzichten, da die Erhebung wegen eines Verfahrensfehlers - mit dem der rechtswidrige aber wirksame Erbschaftsteuerbescheid behaftet ist - unbillig wäre? Setzt ein Zinsanspruch nach § 237 Abs. 1 AO voraus, dass sich die Aussetzung der Vollziehung auf eine wirksam festgesetzte Steuer bezieht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 23.10.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2274/06 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 10 20 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.03.2010 |
Erledigungs-Az: | II R 2/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 26 26 |