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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 38/10 (BFH) | 
| §§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 | 
| Schlagwörter | Personengesellschaft, Sanierungsgewinn, Forderungsverzicht, Gesellschafterwechsel, Zurechnung | 
| Rechtsfrage: | Ist ein Sanierungsgewinn, den eine Personengesellschaft durch einen Forderungsverzicht ihrer Gläubiger erzielt hat, den im Zeitpunkt des Verzichts beteiligten (Alt-)Gesellschaftern zuzurechnen, oder kommt eine Zurechnung bei den neu eingetretenen Gesellschaftern in Betracht, wenn eine Kapitalzuführung durch die Neugesellschafter Bedingung für den Forderungsverzicht gewesen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 14.07.2010 | 
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 2168/07 F | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1984 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 34 06 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 22.01.2015 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 38/10 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 04 08 | 
