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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 22/14 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 3 c |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Gemischte Aufwendungen, Aufteilungsverbot, Abzugsverbot, Reisekosten, Betriebliche Veranlassung |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen für eine "Arbeitsecke" in einem von einer als Künstlerin und Sprachdozentin bewohnten Einzimmerappartement durch Aufteilung in einen betrieblichen und einen privaten Anteil als Betriebsausgaben abzugsfähig? Können die Aufwendungen zur Gründung einer englischen Limited bei den inländischen Einkünften aus selbständiger Arbeit als Betriebsausgaben abgezogen werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 10.06.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2225/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 18 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.03.2016 |
Erledigungs-Az: | VIII R 22/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 11 55 |