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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 16/20 (BFH) |
§§: | EStG § 34 c Abs. 2, KStG § 15, KStG § 19, KStG § 8 b |
Schlagwörter | Gewerbesteuer, Organschaft, Quellensteuer, Abzugsfähigkeit |
Rechtsfrage: | Abzugsfähigkeit von Quellensteuer in Organschaftsfällen: Können ausländische Quellensteuern auf nach § 8 b KStG steuerfreie Dividenden bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Organgesellschaft abgezogen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.03.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 20/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 05 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.10.2024 |
Erledigungs-Az: | I R 16/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 03 30 |