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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 19/21 (BFH) |
§§: | AO § 355, AO § 122 Abs. 1 Satz 4 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Vollmacht, Bekanntgabe, Einspruchsfrist |
Rechtsfrage: | Streitig ist, ob das FA zu Recht die Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheids abgelehnt hat. Ist das dem amtlichen Vollmachtsmuster (vgl. zuletzt BMF-Schreiben vom 8.7.2019, BStBl 2019 I S. 594) beizufügende Beiblatt, das vom Vollmachtgeber ebenso wie die amtliche Vollmacht zu unterschreiben ist und das den Wirkungskreis der Vollmacht auf die dort angegebenen Steuernummern einschränkt, in die Auslegung der Vollmacht einzubeziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 15.04.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3055/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 14 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.11.2023 |
Erledigungs-Az: | II R 19/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 20 86 |