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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 76/01
§§: GrEStG § 1 Abs. 1, GrEStG § 3 Nr. 6, GrEStG § 5, GrEStG § 6, UmwG § 200, UmwG § 202
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Umwandlung, Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Formwechselnde Umwandlung, Rechtsträgerwechsel
Rechtsfrage: Grunderwerbsteuer und Unternehmensnachfolge: Lösen weder - nach Übertragung eines Einzelunternehmens mit einem Betriebsgrundstück auf Abkömmlinge - der Übergang des Einzelunternehmens in eine OHG noch die anschließende Umwandlung der OHG in eine Kapitalgesellschaft (GmbH) Grunderwerbsteuer aus? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.10.2001
Vorinstanz/AZ: 8 K 2442/99 GrE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 56 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.02.2003
Erledigungs-Az: II R 76/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet