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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 78/04
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Bewirtungskosten, Werbemittel, Arbeitnehmer, Außendienst
Rechtsfrage: Aufwendungen eines Außendienstmitarbeiters für die Bewirtung von Geschäftspartnern des Arbeitgebers und für Werbemittel nur bei erfolgsabhängiger Entlohnung als Werbungskosten abziehbar? Liegt ein erfolgsabhängiges Gehalt nur dann vor, wenn eine Ableitung der Bezüge aus dem Umsatz, Gewinn oder einem anderen erfolgsabhängigen Merkmal möglich ist? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 26.11.2002
Vorinstanz/AZ: 14 K 657/00 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 23 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.05.2007
Erledigungs-Az: VI R 78/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 23 56