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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 31/06
§§: EStG § 10 d Abs. 1, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Verlustrücktrag, Berichtigung, Grundlagenbescheid, Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung
Rechtsfrage: Verlustentstehungsjahr 1992, fälschlich doppelt vorgenommener Verlustrücktrag nach 1990 und nach 1991: Ist eine Minderung des Verlustes im Entstehungsjahr aufgrund eines Grundlagenbescheides sowohl im Rücktragsjahr 1990 als auch im falschen Rücktragsjahr 1991 zu berücksichtigen? Ist der Ablauf der Festsetzungsfrist gemäß § 171 Abs. 10 AO 1977 nur für ein Rücktragsjahr gehemmt, so dass die quasi doppelte Berichtigung für 1990 und 1991 unzulässig ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 25.04.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 523/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1421
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 28 33
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.10.2007
Erledigungs-Az: XI R 31/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 11 34