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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 73/96 |
§§: | EStG § 22 Nr. 3, EStG § 11, AO 1977 § 163 |
Schlagwörter | Sonstige Einkünfte, Schmiergeld, Zufluß, Abfluß |
Rechtsfrage: | Versteuerung der in den Streitjahren von Bauunternehmen für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge erhaltenen Schmiergelder, wenn diese in einem späteren Jahr in voller Höhe zurückgezahlt wurden (durch Strafurteil angeordneter Verfall). Durchbrechung des Zu- und Abflußprinzips des § 11 EStG? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 30.08.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 336/96 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 288 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.05.2000 |
Erledigungs-Az: | IX R 73/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 50 18 |