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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 72/13 (BFH) |
§§: | AO § 89 Abs. 2, FGO § 102 |
Schlagwörter | Verbindliche Auskunft, Verpflichtungsklage, Ermessen, Verwaltungsanweisung |
Rechtsfrage: | Prüfungskompetenz des FGs: Kann im Verfahren wegen einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft mit einem bestimmten Inhalt die in einem BMF-Schreiben geäußerte und für die Beantwortung der verbindlichen Auskunft zugrunde gelegte Gesetzesauslegung materiell-rechtlich durch das FG geprüft und verworfen werden, wenn Anhaltspunkte für deren fehlende Schlüssigkeit oder evidente Rechtsfehlerhaftigkeit bestehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 04.03.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 132/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 1542 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 24 20 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.07.2015 |
Erledigungs-Az: | VIII R 72/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 30 61 |