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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 32/19 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Photovoltaik, Gewinnerzielungsabsicht, Totalgewinn, Prognosezeitraum, Verlust, Liebhaberei, Private Mitveranlassung
Rechtsfrage: Kann auch dann eine verlustbringende Photovoltaikanlage mit Gewinnerzielungsabsicht i.S. des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG unterhalten werden, wenn die Gewinnerwartung unter Verzicht auf ein schlüssiges Betriebskonzept allein aus Werbeversprechen abgeleitet wurde und der erzeugte Strom überwiegend zur Deckung des privaten Strombedarfs genutzt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 11.09.2019
Vorinstanz/AZ: 3 K 59/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 18 45
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision