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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 43/12 (BFH) |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, AO § 174 Abs. 3 Satz 1, AO § 38, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Bereicherung, Kapitalerhöhung, Änderung, widerstreitende Steuerfestsetzung |
Rechtsfrage: | Objektive Bereicherung durch Erwerb von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung: Liegt eine objektive Bereicherung und damit freigebige Zuwendung vor, wenn eine Beteiligung an einer GmbH gegen Einlage im Rahmen einer Kapitalerhöhung eingeräumt wird, die hinter dem Wert des erworbenen Anteils zurückbleibt? - Ist § 174 Abs. 3 AO dahingehend auslegbar, dass eine Nachholung der Steuerfestsetzung, in der der Sachverhalt hätte berücksichtigt werden müssen, auch nach Eintritt der Festsetzungsverjährung bezüglich des der Festsetzung zu Grunde liegenden Steueranspruchs noch möglich ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 26.07.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 4434/09 Erb |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 2136 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 29 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.08.2014 |
Erledigungs-Az: | II R 43/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 29 69 |