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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 70/12 (BFH) |
§§: | GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 12, GG Art. 14 |
Schlagwörter | Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Verfassung, Pachtzins, Miete |
Rechtsfrage: | Erfüllt die Anmietung von Immobilien durch die Klägerin zum Zwecke der Weitervermietung den Tatbestand des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG (Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen zum Gewerbeertrag)? Ist die Vorschrift des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 verfassungsgemäß? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 22.08.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 4664/10 G |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 2231 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 28 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.06.2014 |
Erledigungs-Az: | I R 70/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 25 07 |