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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 24/14 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2, EStG § 8 Abs. 2 |
Schlagwörter | Firmenwagen, Zuzahlung, Nutzungsüberlassung, Fahrtenbuch, Nutzungswert, Werbungskosten, Nicht abziehbare Aufwendungen |
Rechtsfrage: | Sind Zuzahlungen eines Arbeitnehmers für die Nutzung eines Firmenwagens, die sich nach dem jeweiligen Beschäftigungsgrad des Firmenwageninhabers sowie dem Nettorechnungspreis richten und über dem nach der Fahrtenbuchmethode ermittelten Nutzungswert liegen, als Werbungskosten abzugsfähig oder nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.02.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 284/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 12 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.11.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 24/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 03 44 |