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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-574/17 P (EuGH) |
§§: | VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 239, ZK Art. 239 |
Schlagwörter | EG, EU, Zoll, Unterschrift, Einfuhr, Warenverkehrsbescheinigung, Ausfuhr, Ursprung |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen EuG-Urteil vom 9.7.2017 Rs T-752/14: Die Rechtsmittelführerin beantragt, 1. das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 19.7.2017 in der Rechtssache T-752/14, Combaro SA gegen Europäische Kommission, aufzuheben, 2. die Klage der Combaro SA als unbegründet abzuweisen, 3. der Combaro SA die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 09.07.2017 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-752/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2017 Nr. C 382 S. 35 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 25.07.2018 |
Erledigungs-Az: | Rs C-574/17 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 15 56 |