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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV B 29/00
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6, AO § 12
Schlagwörter Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, Geschäftsreise, Betriebsstätte
Rechtsfrage: 1. Ist zur Unterscheidung, ob Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder Geschäftsreisen (Fahrten zwischen zwei Betriebsstätten oder einer Betriebsstätte und einem Ort ohne Betriebsstätte) vorliegen, die Häufigkeit der Fahrten von Belang? - 2. Ist Betriebsstätte i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG der Ort, an dem der Steuerpflichtige die geschuldete Leistung zu erbringen hat? Ist dies bei Dozenten der Ort, an dem der Unterricht erteilt wird?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 16.12.1999
Vorinstanz/AZ: 1 K 4917/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 51 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.03.2001
Erledigungs-Az: IV B 29/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet