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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 47/14 (BFH) |
§§: | DBA-Österreich Art. 15 Abs. 1, DBA-Österreich Art. 15 Abs. 5, DBA-Österreich Art. 23, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 32 b Abs. 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Arbeitslohn, Pilot, Progressionsvorbehalt, Anrechnungsmethode, Freistellungsmethode, Flugzeug, Österreich |
Rechtsfrage: | Unterliegen die Einkünfte des im Inland ansässigen Klägers, die er als Pilot im nationalen und internationalen Flugverkehr bei einer in Österreich ansässigen Fluggesellschaft bezogen hat, in Deutschland der Besteuerung unter Anwendung des Anrechnungsverfahrens oder der Freistellungsmethode unter Berücksichtigung eines Progressionsvorbehalts? Aufteilung der Vergütung und des Besteuerungsrechts zwischen Ansässigkeitsstaat und Tätigkeitsstaat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 03.06.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2730/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 26 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.05.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 47/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 18 61 |