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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII B 16/98
§§: AO § 129
Schlagwörter Offenbare Unrichtigkeit, Programmierfehler
Rechtsfrage: Führt ein Programmierfehler, aufgrund dessen bei der gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes statt der vorgegebenen letzten die Daten der vorletzten Meßbetragsfestsetzung zur Verfügung gestellt werden, zu einer Bescheidberichtigung?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 04.12.1997
Vorinstanz/AZ: 6 K 113/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 522
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.01.1999
Erledigungs-Az: VIII B 16/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig