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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII B 16/98 |
| §§: | AO § 129 |
| Schlagwörter | Offenbare Unrichtigkeit, Programmierfehler |
| Rechtsfrage: | Führt ein Programmierfehler, aufgrund dessen bei der gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes statt der vorgegebenen letzten die Daten der vorletzten Meßbetragsfestsetzung zur Verfügung gestellt werden, zu einer Bescheidberichtigung? |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 04.12.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 113/96 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 522 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 12.01.1999 |
| Erledigungs-Az: | VIII B 16/98 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |