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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 1/20 (BFH) |
§§: | EStG § 74, AO § 37 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Kindergeldberechtigter, Leistungsempfänger, Abzweigung |
Rechtsfrage: | Hat eine unterlassene Abzweigung oder eine "faktische Abzweigung" Auswirkungen auf den Leistungsempfänger bei Doppelzahlung? Ändert sich der Leistungsempfänger und damit der Rückzahlungsverpflichtete, wenn zwar keine förmliche Abzweigung vorliegt, die Familienkasse aber eine Abzweigung hätte vornehmen müssen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.03.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 65/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 13 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.04.2021 |
Erledigungs-Az: | III R 1/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 13 09 |