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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 20/10 (BFH) |
§§: | KStG § 37 Abs. 5, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Körperschaftsteuerguthaben, Investitionszulage, Aufrechnung, Insolvenz |
Rechtsfrage: | Ist die Aufrechnung einer Forderung auf Rückzahlung einer Investitionszulage für 2001 durch das Finanzamt mit der Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens für 2008 zulässig, wenn das Insolvenzverfahren im April 2006 eröffnet wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.02.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 215/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 20 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.02.2011 |
Erledigungs-Az: | I R 20/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 16 55 |