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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 94/96
§§: EStG § 22 Nr. 3, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 4 Abs. 3, FGO § 76 Abs. 1
Schlagwörter Provision, Versicherungsvertreter, Sonstige Leistung, Betriebseinnahme, Eigenleistung
Rechtsfrage: Provisionen für den Abschluß eigener Lebensversicherungen als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr.3 EStG bzw. als Einnahmen aus einer Tätigkeit als Versicherungsvertreter (Abschluß eines "Mitarbeitervertrages" mit der Versicherungsagentur allein zum Zwecke der Zahlung dieser Eigenprovisionen)? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.01.1995
Vorinstanz/AZ: 9 K 2090/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.05.1998
Erledigungs-Az: X R 94/96
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 20 58