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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 55/01 |
§§: | EStG § 32 Abs. 7 Satz 1 |
Schlagwörter | Haushaltsfreibetrag, Meldebestätigung, Berichtigung, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Berichtigung einer unrichtigen Bestätigung der Meldebehörde mit steuerlicher Rückwirkung bei der Gewährung des Haushaltsfreibetrags statthaft? Knüpft § 32 Abs. 7 Satz 1 EStG an den Inhalt der melderechtlichen Erklärung oder an die Eintragung im Melderegister, so dass Systemfehler der Gemeinde bei der Ausstellung der Meldebestätigung jederzeit steuerlich berücksichtigt werden können, da ansonsten der Steuerpflichtige unrichtigen Meldungen Dritter und Fehlern der Meldebehörde schutzlos ausgeliefert wäre? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 25.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2497/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1494 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 81 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.06.2005 |
Erledigungs-Az: | III R 55/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 44 89 |