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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 85/06
§§: AO 1977 § 236 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 239 Abs. 1, AO 1977 § 171 Abs. 3, AO 1977 § 171 Abs. 10
Schlagwörter Kindergeld, Prozesszinsen, Festsetzungsverjährung, Ablaufhemmung, Antrag, Auslegung
Rechtsfrage: Ablauf der einjährigen Festsetzungsfrist für Prozesszinsen? Hat das Ergehen des Kindergeldbescheides (Grundlagenbescheid i.S. § 171 Abs. 10 AO 1977?) nach Eintritt der Festsetzungsverjährung eine erneute Ablaufhemmung bewirkt? - Ist der Klageantrag zutreffend dahingehend auszulegen, dass ein Antrag auf Prozesszinsen außerhalb des Einspruchs- oder Klageverfahrens i.S. des § 171 Abs. 3 AO 1977 -somit vor Ablauf der Festsetzungsfrist - gestellt wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.07.2006
Vorinstanz/AZ: 14 K 1711/06 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 05 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.01.2007
Erledigungs-Az: III R 85/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 61 23