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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-25/07 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 18 Abs. 4, Richtlinie 67/227/EWG Art. 2, EG-Vertrag Art. 5 Abs. 3
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Waren, Dienstleistungen, Polen, Steuerhinterziehung, Steuerumgehung, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: 1. Gibt Art. 5 Abs. 3 EG-Vertrag i.V.m. Art. 2 der Richtlinie 67/227/EWG und Art. 18 Abs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG einem Mitgliedstaat das Recht, in die innerstaatliche Regelung über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen die in Art. 97 Abs. 5 und 7 des Gesetzes vom 11.3.2004 über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen niedergelegten Regelungen aufzunehmen? - 2. Zählen die in Art. 97 Abs. 5 und 7 des Gesetzes vom 11.3.2004 über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen niedergelegten Regelungen zu den Sondermaßnahmen zur Verhütung bestimmter Formen von Steuerhinterziehungen oder Steuerumgehungen nach Art. 27 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG?
Vorinstanz: Wojewodzki Sad Administracyjny we Wroclawiu (Polen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 69 S. 7
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 10.07.2008
Erledigungs-Az: Rs C-25/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 32 64